E
EADAS European Authority for Digital Asset Supervision

Regulierungsrahmen

Gesetzliche Grundlagen der europäischen Kryptowerte-Aufsicht

Rechtsrahmen

Geltende Rechtsvorschriften

EADAS handelt auf Grundlage des europäischen Rechtsrahmens für digitale Vermögenswerte. Die folgenden Verordnungen bilden die rechtliche Basis unserer Aufsichtstätigkeit.

MiCA

Markets in Crypto-Assets Regulation

Verordnung (EU) 2023/1114

Der zentrale Rechtsrahmen der EU für Kryptowerte. MiCA schafft einheitliche Zulassungsanforderungen für Kryptowerte-Dienstleister (CASPs), Emittenten von E-Geld-Token (EMTs) und Emittenten von vermögenswertbezogenen Token (ARTs) in allen 27 Mitgliedstaaten. Vollständig anwendbar ab Dezember 2024.

AML/CFT

Anti-Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung

6. EU-Geldwäscherichtlinie

Verpflichtet alle regulierten Unternehmen zur Einführung robuster KYC-Verfahren (Know Your Customer), zur Überwachung von Transaktionen und zur Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständigen Behörden.

DORA

Digital Operational Resilience Act

Verordnung (EU) 2022/2554

Stärkt die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen. CASP-Lizenznehmer müssen IKT-Risikomanagement-Rahmen, Vorfallmeldepflichten und Anforderungen an Tests der digitalen Betriebsstabilität einhalten.

TFR

Verordnung über die Übertragung von Geldbeträgen

Verordnung (EU) 2023/1113

Erstreckt die „Travel Rule" auf Kryptowerte-Transfers. CASPs müssen Angaben zum Auftraggeber und Begünstigten bei allen Kryptowerte-Transfers mitübermitteln, unabhängig vom Transaktionswert.

eIDAS 2.0

EU-Wallet für digitale Identität

Verordnung (EU) 2024/1183

Schafft den Rahmen für die EU-Wallet für digitale Identität. Relevant für KYC-Prozesse von CASPs, die EU-weit standardisierte digitale Identitätsnachweise akzeptieren müssen.

Lizenzkategorien unter MiCA

CASP

Kryptowerte-Dienstleister (CASP)

EMT

E-Geld-Token-Emittent (EMT)

ART

Vermögenswert-referenzierter Token (ART)

OTHER

Sonstiges