Geltende Rechtsvorschriften
EADAS handelt auf Grundlage des europäischen Rechtsrahmens für digitale Vermögenswerte. Die folgenden Verordnungen bilden die rechtliche Basis unserer Aufsichtstätigkeit.
Markets in Crypto-Assets Regulation
Verordnung (EU) 2023/1114
Der zentrale Rechtsrahmen der EU für Kryptowerte. MiCA schafft einheitliche Zulassungsanforderungen für Kryptowerte-Dienstleister (CASPs), Emittenten von E-Geld-Token (EMTs) und Emittenten von vermögenswertbezogenen Token (ARTs) in allen 27 Mitgliedstaaten. Vollständig anwendbar ab Dezember 2024.
Anti-Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
6. EU-Geldwäscherichtlinie
Verpflichtet alle regulierten Unternehmen zur Einführung robuster KYC-Verfahren (Know Your Customer), zur Überwachung von Transaktionen und zur Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständigen Behörden.
Digital Operational Resilience Act
Verordnung (EU) 2022/2554
Stärkt die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen. CASP-Lizenznehmer müssen IKT-Risikomanagement-Rahmen, Vorfallmeldepflichten und Anforderungen an Tests der digitalen Betriebsstabilität einhalten.
Verordnung über die Übertragung von Geldbeträgen
Verordnung (EU) 2023/1113
Erstreckt die „Travel Rule" auf Kryptowerte-Transfers. CASPs müssen Angaben zum Auftraggeber und Begünstigten bei allen Kryptowerte-Transfers mitübermitteln, unabhängig vom Transaktionswert.
EU-Wallet für digitale Identität
Verordnung (EU) 2024/1183
Schafft den Rahmen für die EU-Wallet für digitale Identität. Relevant für KYC-Prozesse von CASPs, die EU-weit standardisierte digitale Identitätsnachweise akzeptieren müssen.
Lizenzkategorien unter MiCA
Kryptowerte-Dienstleister (CASP)
E-Geld-Token-Emittent (EMT)
Vermögenswert-referenzierter Token (ART)
Sonstiges