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EADAS European Authority for Digital Asset Supervision
Offizielle EU-Aufsichtsbehörde · Gegr. 2017

Sicherheit für Europas
Digitale Vermögenswerte

EADAS ist die zentrale Aufsichtsbehörde für blockchain-basierte Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Anbieter in allen 27 EU-Mitgliedstaaten – tätig im Rahmen des MiCA-Regulierungsrahmens.

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58
Registrierte Unternehmen
57
Aktive Lizenzen
27
EU-Mitgliedstaaten
27
EU-Jurisdiktionen
MiCA
Rechtsrahmen

Regulierung Digitaler Vermögenswerte in Europa

Gegründet im Jahr 2017 ist EADAS die zentrale Regulierungsbehörde für blockchain-basierte Finanzdienstleistungen und digitale Vermögenswerte in der Europäischen Union. Wir beaufsichtigen, regulieren und koordinieren die sichere Integration digitaler Vermögenswerte in das EU-Finanzsystem.

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🛡️

Beaufsichtigung

Kontinuierliche Überwachung aller zugelassenen Kryptowerte-Dienstleister.

⚖️

Regulierung

Durchsetzung des MiCA-Rahmens und der EU-Geldwäschevorschriften.

🔍

Transparenz

Öffentliches Lizenzregister für alle zugelassenen Unternehmen.

🤝

Zusammenarbeit

Enge Zusammenarbeit mit ESMA, EBA, Europol und nationalen Behörden.

Zugelassene Unternehmen prüfen

Überprüfen Sie die Lizenzstatus von Kryptowerte-Dienstleistern, E-Geld-Token-Emittenten und anderen regulierten Unternehmen im öffentlichen Register.

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Rechtliches

Impressum

EADAS – European Digital Asset Supervisory Authority
European Union Agency
Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main

Vertreten durch:
Exekutivdirektor: Andreas Linke

Rechtsgrundlage:
Errichtet durch Verordnung (EU) 2017/5487 des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Einrichtung der European Digital Asset Supervisory Authority (EADAS)

Sitz der Behörde:
Frankfurt am Main, Deutschland

Zuständige Aufsichtsstruktur:
EADAS handelt im Rahmen des europäischen Finanzaufsichtssystems
in Zusammenarbeit mit nationalen zuständigen Behörden (NCAs) sowie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Verantwortlich für den Inhalt:
EADAS – European Digital Asset Supervisory Authority

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Verantwortlicher: EADAS

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Rechtsgrundlage:

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